Montag, 9. März 2009

Erste Zusagen an Autokäufer auf dem Weg

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die ersten Zusagen für die Abwrackprämie verschickt. Zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids sollen die Autokäufer die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Nach Angaben der BAFA wurde noch keine Anträge abgelehnt.

Die ersten Autokäufer erhalten in den nächsten Tagen die Zusage für die Abwrackprämie. Am Montag verschickte das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die ersten Schreiben, wie eine Sprecherin der Nachrichtenagentur AP bestätigte. Weitere Zusagen würden nun laufend versandt. Spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids sollen die Antragsteller die 2.500 Euro bekommen.

Bislang seien keine Anträge abgelehnt worden, sagte die Sprecherin. Die Auszahlung übernehme die Bundeskasse in Trier.

Auch Erben von Altautos können die staatliche Abwrackprämie von 2.500 Euro nun bekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Montag in Berlin mit, Erben könnten gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren. Nach Auskunft der BAFA-Sprecherin gilt die Regelung ab sofort, eine beglaubigte Kopie des Erbscheins genüge.

Darüber hinaus ist es ab 30. März möglich, sich die Umweltprämie von 2.500 Euro zu reservieren. Sie kann beanspruchen, wer einen mehr als neun Jahre Wagen verschrottet und einen Neuwagen kauft.

Reservierung erst ab Ende März

Dem Ministerium zufolge wird ab Monatsende folgendes Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt: Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen Pkw sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.

Das neue Verfahren könne aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. März in Kraft treten, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Die BAFA-Sprecherin wies darauf hin, dass Anträge, die sich schon vorher auf die Regelung berufen, nicht bearbeitet werden können. Das nötige Formular stehe erst ab 30. März zur Verfügung.

Erst am Mittwoch hatte die Bundesregierung den Missbrauch der Abwrackprämie erschwert: Antragsteller müssen seitdem das entwertete Original ihres Fahrzeugsbriefes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abliefern, wenn sie die Umweltprämie erhalten wollen.

Quelle: Focus Online

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen