Montag, 23. März 2009

Antragstellung künftig nur noch im Internet

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt wie erwartet ab 30. März 2009, 8 Uhr, ein neues Online-Verfahren für alle Antragsteller der Umweltprämie ein. Ab diesem Stichtag müsse die Abwrackprämie auf elektronischem Wege beim BAFA reserviert werden, teilte die Behörde am Montag in Eschborn mit. Ziel des neuen Verfahrens sei es, die Planungssicherheit für Autokäufer zu erhöhen.

Um eine Reservierung für die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Antragsteller dem unter www.bafa.de eingestellten Online-Formular "UMP-Neu" als Anlage im Pdf-Format eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug, auch Jahreswagen im Sinne der Richtlinie, anhängen. Anschließend erteilt das BAFA Reservierungsbescheide für die Umweltprämie in der Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Reservierungsantrags. Die Versendung dieser Bescheide soll ab dem 16. April erfolgen.

Laut Bundesamt erhalten die Antragssteller zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Die Reservierung gilt für sechs Monate – innerhalb dieses Zeitraumes müssen die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen, also u.a. Verschrottung und Neuzulassung, vorgenommen werden. Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular, mit dem spätestens zum 31. Januar 2010 alle weiteren erforderlichen Dokumente in schriftlicher Form vorzulegen sind. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt wie gehabt die Auszahlung.

Deadline der alten Regelung: 15. April

Antragsteller, die sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der Umweltprämie bis einschließlich 29. März 2009 erfüllen, können den Antrag unter Verwendung des bisherigen Formulars zusammen mit den vollständigen Nachweisen bis spätestens zum 15. April 2009 (Eingang im BAFA) einreichen. (rp)

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