Mittwoch, 14. Januar 2009

Neuregelung Kfz-Steuer

Um die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem
ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5.11.2008 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. In einem zweiten
Schritt wird sie so schnell wie technisch umsetzbar die gegenwärtige Kfz
Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umstellen. Die Umstellung soll
möglichst zum 1.7.2009 erfolgen. Damit wird Rechtsklarheit geschaffen, so dass Käufer rasch Planungssicherheit erlangen.

Eckpunkte:

• Linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif (Steuersatz 2 € je g/km),
• CO2-Freibetrag: Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei sein (2010 und 2011: 120 g/km, 2012 und 2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/km).
• Steuer-Sockelbetrag als Mindestbesteuerung.
• Altbestand: Der Altbestand (Zulassung vor dem 5.11.2008) wird nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt. Über den Umfang der Besteuerung des Altbestands ab 2013 wird später entschieden.

Zeitgleich mit der Umstellung auf eine CO2-basierte Kfz-Steuer soll der Bund die Ertragskompetenz erhalten. Die Länder erhalten hierfür verfassungsrechtlich abgesichert als Kompensation einen jährlichen Festbetrag in Höhe des tatsächlichen Aufkommens des vergangenen Jahres. Der Bund übernimmt die Verwaltungskosten für die nächsten 5 Jahre in Höhe von 170 Mio. € p.a.

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