Samstag, 31. Januar 2009

Eigentumsvorbehalt des Händlers

Dass die Auszahlung der Abwrackprämie aufgrund des begrenzten 1,5-Milliarden-Kontingents allerdings keinesfalls gesichert ist, zeigt das vorsichtige Verhalten von Autohändlern, die zwar die Prämie in Höhe von 2500 Euro vom Kaufpreis abziehen, dem Autokäufer aber den Wagen ohne Fahrzeugbrief aushändigen mit der Begründung, das Auto sei bis zum Erhalt der Abwrackprämie nicht vollständig bezahlt. Dieser so genannte «Eigentumsvorbehalt» ist laut Bundesverband des Kraftfahrzeuggewerbes juristisch korrekt.

Quelle: Auszug aus "Aachener Nachrichten vom 30.01.2009"

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