Freitag, 30. Januar 2009

Wettbewerbszentrale warnt vor Werbe-Fallstricken



Die Wettbewerbszentrale hat im Zuge der Umweltprämie Autohersteller und -händler auf mögliche Fallstricke bei der Werbung von Neu- und Jahreswagen aufmerksam gemacht. Wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs jetzt mitteilte, sollte in Anzeigen ausdrücklich auf die staatliche Förderung von 2.500 Euro hingewiesen werden. Dadurch werde der Eindruck vermieden, es handele sich bei der Schrottprämie um eine von dem Hersteller oder Händler gewährte Vergünstigung.

Außerdem sei zu beachten, dass als Endpreis in der Werbung der Betrag genannt werde, den der Kunde an den Kfz-Händler tatsächlich entrichten muss. Übernehme das Autohaus nicht für seine Kunden die Abwicklung der Umweltprämie und der Verschrottung mit dem Demontagebetrieb, sollte "in jedem Fall "von einer um die Prämie verminderten Endpreiswerbung abgesehen werden. Denn dann verlange der Händler tatsächlich den um 2.500 Euro höher liegenden Verkaufspreis, während sich der Kunde die staatliche Subvention selbst holen muss. Die betreffende Endpreiswerbung könnte deshalb irreführend sein, hieß es.

Zudem empfiehlt die Institution, die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Prämie in der Werbung anzugeben. So sollten Angaben u.a. zum Begünstigtenkreis, den erforderlichen Verschrottungsnachweisen und der Personenidentität zwischen dem Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neufahrzeugs gemacht werden. Im Zweifelsfall sollten die werbenden Unternehmen vor Freischaltung der betreffenden Maßnahmen juristische Beratung einholen.

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(Foto: Screenshot (www.peugeot.de))

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