Mittwoch, 14. Januar 2009

Verschrottungsprämie ab sofort wirksam

Private Autohalter können ab Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig einen umweltfreundlichen Neuwagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt.
Die Bundesregierung sieht als Gesamtvolumen des konjunktur- und umweltpolitischen Programms zur Stärkung der PKW-Nachfrage hierfür 1,5 Mrd. Euro vor.

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