Das Antragsformular für die in der Branche heiß diskutierte Verschrottungsprämie wird derzeit vorbereitet. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilte, kann das Formular ab 27. Januar von der Internetseite www.bafa.de heruntergeladen werden. Erst ab diesen Zeitpunkt könnten Anträge auf Umweltprämie unter Beifügung der erforderlichen Antragsunterlagen gestellt werden, hieß es. Die Bearbeitung erfolge dann nach der Reihenfolge des Auftragseingangs.
Das Deutsche Kfz-Gewerbe hat bislang eine "lebhafte" Resonanz der Kunden auf die Verschrottungsprämie bei Autohäusern und Werkstätten beobachtet. Der Verband geht deshalb davon aus, dass durch die Prämie rund 200.000 zusätzliche Käufe neuer oder junger Pkw ausgelöst werden. Ein Verbandsprecher erklärte am Dienstag, wenn Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wie geplant am morgigen Mittwoch die Verordnung unterzeichne, sei der Weg für den Bundestagsbeschluss am 13. Februar frei.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Umweltprämie von 2.500 Euro für Privatkunden gelten. Die aktuelle Definition eines Jahreswagens sieht die Zulassung längstens für zwölf Monate auf einen in Deutschland ansässigen Autohändler oder -hersteller vor. Die Verschrottung des mindestens neun Jahre alten Fahrzeuges muss durch den so genannten Verwertungsnachweis einer Altautoannahmestelle nachgewiesen werden.
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