Die Pendlerpauschale wird nach Angaben des Finanzministeriums vom 1. Januar 2009 an wieder nach altem Recht gelten. Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen, teilte das Finanzministerium am Dienstag in Berlin mit.
Es gehe um insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die rund 20 Millionen Pendler würden durch Rückzahlungen der Finanzämter bereits in den Monaten Januar bis März 2009 um bis zu drei Milliarden Euro entlastet.
Kürzung der Pauschale verstößt gegen Grundgesetz
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe die Kürzung der Pauschale für verfassungswidrig erklärt. Für die Neuregelung gebe es keine tragfähige Begründung, urteilten die Verfassungsrichter. Auch rückwirkend können Steuerrückzahlungen beantragt werden, die aber nur vorläufig gelten. Der Gesetzgeber muss die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 verfassungsgemäß umgestalten.
Quelle: AP, dpa
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