Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen.
Deshalb wird ab 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt.
Wer ein neues Auto gekauft hat, kann ab 30. März 2009 den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen und sich damit einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren.
Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Aufgrund der notwendigen technischen Änderungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten.
Die Antragstellung ist ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ab 30. März 2009 bereitgestellten neuen Antragsformulars möglich.
Jede andere Form der Antragstellung ist ausgeschlossen, d. h. Anträge, die z. B. vor dem 30. März 2009 eingereicht werden, können nicht bearbeitet und müssen zurückgeschickt werden.
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