Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) will spätestens Anfang kommender Woche Einzelheiten zum neuen Antragsverfahren für die Umweltprämie bekanntgeben. Dies teilte ein Behördensprecher am Donnerstag auf Anfrage mit. Dann wird auch feststehen, innerhalb welches Zeitraums nach Abgabe des Reservierungsantrages die fehlenden Dokumente nachgereicht werden müssen. Außerdem soll dann geklärt sein, ob Kunden, die auf die Lieferung ihres neuen Wagens warten und die dafür bereits vor dem 30. März einen alten Antrag unterschrieben haben, ab dem 30. März erneut ins Autohaus kommen müssen, um das neue Formular zu unterschreiben.
Das Bundesamt bestätigte, dass für alle Reservierungsanträge, die ab dem 30. März eingereicht werden und für die noch Fördermittel zur Verfügung stehen, Reservierungsbestätigungen an die Antragsteller verschickt werden. Mit der Bestätigung garantiere das BAFA die Auszahlung der Prämie unter der Voraussetzung, dass alle weiteren Bedingungen erfüllt sind und die fehlenden Dokumente fristgerecht nachgereicht werden, hieß es.
Fest steht nun auch, dass das neue Reservierungsverfahren auch für Leasingverträge gilt. Analog zum Kaufvertrag muss der Leasingvertrag als Anlage dem neuen Förderantrag beigefügt werden. Wichtig ist: Für das neue Reservierungsverfahren muss der Antragsteller die Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages oder Leasingvertrages mit den Unterschriften beider Vertragsparteien vorlegen. Eine (verbindliche) Bestellung, die nur die Unterschrift des Kunden trägt, ist nicht ausreichend.
Der Kunde erwirbt mit dem neuen Verfahren lediglich eine Anwartschaft. Der Antragsteller könne sich zwar einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren, so das BAFA, es bleibe aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
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