Wer als Halter sein Fahrzeug an einen Dritten zum Zweck des Ausschlachtens verschenkt, ohne dafür zu sorgen, dass der Abnehmer das Fahrzeug ordnungsgemäß demontiert oder entsorgt, macht sich grundsätzlich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgerichts Celle kürzlich entschieden (Az.: 32 Ss 113/09).
Im entschiedenen Fall hatte die Staatsanwaltschaft einer 25 Jahre alten Frau aus Gronau vorgeworfen, ein nicht mehr fahrbereites, 22 Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von mehr als 220.000 km, das wegen eines Kupplungsschadens liegen geblieben war, im Februar 2006 an einen unbekannt gebliebenen Abnehmer verschenkt zu haben. Das Fahrzeug wurde wenige Tage später in Hannover aufgefunden, wo es ohne Kennzeichen im öffentlichen Straßenraum abgestellt war.
Das Verhalten der Angeklagte sei als fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung strafbar, weil das Fahrzeug noch umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten enthalten und die Angeklagte sich nicht um eine ordnungsgemäße Entsorgung durch den Abnehmer gekümmert habe. Das Amtsgericht sprach die Angeklagte in erster Instanz frei, weil ihr keine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden könne. Hiergegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft. Das OLG sah diese als begründet an.
Jeder Fahrzeughalter sei nach § 4 der Altfahrzeugverordnung verpflichtet, sein Altfahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen, heißt es in dem Urteil. Ein Verstoß dagegen sei als umweltgefährdende Abfallbeseitigung strafbar. Ausdrücklich wies das Gericht darauf hin, dass keine Strafe zu befürchten sei, wenn der Halter sein Altfahrzeug einem Kfz-Betrieb übergibt, und dieser sich vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu entsorgen. (ng)
Dienstag, 1. Dezember 2009
Zehntausende protestieren gegen Verlagerung
Das Aus für die Produktion der Mercedes C-Klasse in Sindelfingen scheint kaum mehr abwendbar. Die Mitarbeiter des größten deutschen Pkw-Werks des Konzerns haben die Hoffnung aber noch nicht aufgegeben: Mehrere tausend Menschen demonstrierten am Dienstag gegen die drohende Verlagerung der Fertigung in die USA und an andere Standorte. Klarheit gibt es bisher nicht.
Der Autobauer wollte am Dienstag noch nicht bekanntgeben, wo von 2014 an die neue Generation der Baureihe vom Band rollen wird. Dies verlautete aus Unternehmenskreisen. Gesamtbetriebsrats-Chef Erich Klemm sagte, das Risiko sei groß, dass die Fertigung aus Sindelfingen abgezogen werde. Ein solches Szenario werde die Belegschaft aber nicht ohne Gegenwehr hinnehmen. "Wir werden unsere Arbeitsplätze nicht einfach kampflos ins Nirwana verschwinden lassen."
Er rechne zwar damit, dass Daimler-Chef Dieter Zetsche und seine Vorstandskollegen noch am Dienstag entscheiden, wo die neue Generation der Baureihe produziert werden soll. Wann dies verkündet werde, sei aber noch offen. Für den 9. Dezember sei eine Betriebsversammlung geplant, auf der der Vorstand seine Entscheidung erläutern solle.
Kompetenzzentrum nach Bremen?
Der "Weser Kurier" berichtete unterdessen unter Berufung auf Konzernkreise, Daimler wolle die Fertigung der Baureihe komplett aus dem Werk in Sindelfingen abziehen. Das Kompetenz-Zentrum für die C-Klasse solle nach Bremen verlegt werden. Die restlichen Einheiten sollen dem Bericht zufolge ins Ausland verlagert werden. Das Werk in Sindelfingen soll nach Informationen der Zeitung mit der Montage des Sportwagens SL entschädigt werden. Die endgültige Entscheidung werde der Vorstand am Mittwochmorgen bekanntgeben.
Der Autobauer wollte am Dienstag noch nicht bekanntgeben, wo von 2014 an die neue Generation der Baureihe vom Band rollen wird. Dies verlautete aus Unternehmenskreisen. Gesamtbetriebsrats-Chef Erich Klemm sagte, das Risiko sei groß, dass die Fertigung aus Sindelfingen abgezogen werde. Ein solches Szenario werde die Belegschaft aber nicht ohne Gegenwehr hinnehmen. "Wir werden unsere Arbeitsplätze nicht einfach kampflos ins Nirwana verschwinden lassen."
Er rechne zwar damit, dass Daimler-Chef Dieter Zetsche und seine Vorstandskollegen noch am Dienstag entscheiden, wo die neue Generation der Baureihe produziert werden soll. Wann dies verkündet werde, sei aber noch offen. Für den 9. Dezember sei eine Betriebsversammlung geplant, auf der der Vorstand seine Entscheidung erläutern solle.
Kompetenzzentrum nach Bremen?
Der "Weser Kurier" berichtete unterdessen unter Berufung auf Konzernkreise, Daimler wolle die Fertigung der Baureihe komplett aus dem Werk in Sindelfingen abziehen. Das Kompetenz-Zentrum für die C-Klasse solle nach Bremen verlegt werden. Die restlichen Einheiten sollen dem Bericht zufolge ins Ausland verlagert werden. Das Werk in Sindelfingen soll nach Informationen der Zeitung mit der Montage des Sportwagens SL entschädigt werden. Die endgültige Entscheidung werde der Vorstand am Mittwochmorgen bekanntgeben.
Dienstag, 17. November 2009
Autohändler muss ins Gefängnis
Das Landgericht Ravensburg hat am Montag einen 34-jährigen Internet-Autohändler wegen Millionenbetrugs im Zusammenhang mit dem Autohandel der ECZ GmbH in Tettnang zu sechs Jahren Haft verurteilt. Eine mitangeklagte 28-jährige Geschäftsführerin ist mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon gekommen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten mittels eines betrügerischen Schneeballsystems 418 Kunden um rund 4,6 Millionen Euro betrogen haben. Die Geschädigten, darunter Ärzte, Anwälte und Unternehmer, aber auch ein Staatsanwalt, ein Polizist und der Mitarbeiter eines großen Automobilwerks, seien bei der Schnäppchenjagd auf Internet-Lockangebote der im Bodenseekreis ansässigen Firma hereingefallen, berichtete die "Bönningheimer Zeitung". Die bestellten Autos waren an die Kunden im In- und Ausland in den meisten Fällen nicht geliefert worden. Dass die ECZ die Autos von einer Betriebsgesellschaft in Bruchsal als Mietfahrzeuge übernommen hatte, sei erst ans Licht gekommen, als das Unternehmen im Frühjahr 2008 pleite war.
Da der verurteilte Autohändler seinerseits Anlagebetrüger zum Opfer fiel, hat die Staatsanwaltschaft weitere Verfahren wegen Millionenbetrugs gegen Mittäter angekündigt. Auch ein Autohändler aus Pforzheim sitze seit einigen Monaten in Untersuchungshaft, schrieb die "Bönningheimer Zeitung".
Dem Urteil vorausgegangen war eine Absprache der Prozessparteien zur Verkürzung des Verfahrens. Sonst hätten hunderte Zeugen aus zahlreichen Ländern geladen werden müssen. Die am Montag gesprochenen Urteile sind bereits rechtskräftig. Beide Angeklagten verzichteten wie die Staatsanwaltschaft auf weitere Rechtsmittel. (dpa/se)
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten mittels eines betrügerischen Schneeballsystems 418 Kunden um rund 4,6 Millionen Euro betrogen haben. Die Geschädigten, darunter Ärzte, Anwälte und Unternehmer, aber auch ein Staatsanwalt, ein Polizist und der Mitarbeiter eines großen Automobilwerks, seien bei der Schnäppchenjagd auf Internet-Lockangebote der im Bodenseekreis ansässigen Firma hereingefallen, berichtete die "Bönningheimer Zeitung". Die bestellten Autos waren an die Kunden im In- und Ausland in den meisten Fällen nicht geliefert worden. Dass die ECZ die Autos von einer Betriebsgesellschaft in Bruchsal als Mietfahrzeuge übernommen hatte, sei erst ans Licht gekommen, als das Unternehmen im Frühjahr 2008 pleite war.
Da der verurteilte Autohändler seinerseits Anlagebetrüger zum Opfer fiel, hat die Staatsanwaltschaft weitere Verfahren wegen Millionenbetrugs gegen Mittäter angekündigt. Auch ein Autohändler aus Pforzheim sitze seit einigen Monaten in Untersuchungshaft, schrieb die "Bönningheimer Zeitung".
Dem Urteil vorausgegangen war eine Absprache der Prozessparteien zur Verkürzung des Verfahrens. Sonst hätten hunderte Zeugen aus zahlreichen Ländern geladen werden müssen. Die am Montag gesprochenen Urteile sind bereits rechtskräftig. Beide Angeklagten verzichteten wie die Staatsanwaltschaft auf weitere Rechtsmittel. (dpa/se)
Holland will Tricks bei Kilometersteuer hart bestrafen
Für Tricksereien bei der in Holland geplanten Kilometersteuer soll es drakonische Geld- und sogar Gefängnisstrafen geben. Nach Medienangaben sieht die Regierung in Den Haag Höchststrafen von 74.000 Euro sowie vier Jahren Gefängnis vor, wenn GPS-Ortungsgeräte zur Überwachung des neuen Systems manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden. Das berichtet die Zeitung "De Telegraaf" am Dienstag unter Berufung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums.
Bestraft werden soll demnach auch, wer unverschuldete technische Ausfälle der GPS-Apparate nicht meldet. Mit den umstrittenen Ortungsgeräten - Volksmund: "Spionagekästen" - sollen von 2012 an fast alle niederländischen Autos ausgerüstet werden. Sie sollen die mit dem jeweiligen Wagen gefahrenen Strecken messen und ans Finanzamtes melden, das dann pro Kilometer Gebühren von zunächst durchschnittlich drei Cent in Rechnung stellt. Das neue System soll die bisherige Kfz-Steuer ersetzen und dem Grundsatz folgen, dass nicht der Besitz eines Autos, sondern allein dessen Benutzung besteuert wird. Der Kilometerpreis richtet sich nach Fahrzeugklasse, Motorisierung und Tageszeit.
Auf diese Radikalreform hatte sich die Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten am vergangenen Freitag geeinigt. Als Hauptziele nennt Regierung die Verringerung schädlicher Abgase sowie der täglichen Staus auf Hollands Straßen. Autofahrer sollen durch die Besteuerung der gefahrenen Strecken veranlasst werden, möglichst oft den Wagen stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Der Gesetzentwurf muss erst noch durch das Parlament bestätigt werden.
Laut "Telegraaf" soll allein schon das bewusste Fahren mit einem defekten GPS-Gerät mit bis zu 18.000 Euro oder einem halben Jahr Gefängnis bestraft werden können, wenn der Fehler nicht innerhalb einer bestimmten Frist der Verkehrsüberwachung angezeigt wurde. Auch wer nach Meldung eines Ausfalls nicht innerhalb von drei Wochen für Reparatur oder Ersatz der Auto-"Black Box" sorgt, muss den Angaben zufolge mit Geldbußen rechnen. Bei Nichtzahlung sollen Gerichte den Vorstellungen des Verkehrsministeriums zufolge die Fahrerlaubnis sowie die Zulassung des Fahrzeugs einziehen können.
Bestraft werden soll demnach auch, wer unverschuldete technische Ausfälle der GPS-Apparate nicht meldet. Mit den umstrittenen Ortungsgeräten - Volksmund: "Spionagekästen" - sollen von 2012 an fast alle niederländischen Autos ausgerüstet werden. Sie sollen die mit dem jeweiligen Wagen gefahrenen Strecken messen und ans Finanzamtes melden, das dann pro Kilometer Gebühren von zunächst durchschnittlich drei Cent in Rechnung stellt. Das neue System soll die bisherige Kfz-Steuer ersetzen und dem Grundsatz folgen, dass nicht der Besitz eines Autos, sondern allein dessen Benutzung besteuert wird. Der Kilometerpreis richtet sich nach Fahrzeugklasse, Motorisierung und Tageszeit.
Auf diese Radikalreform hatte sich die Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten am vergangenen Freitag geeinigt. Als Hauptziele nennt Regierung die Verringerung schädlicher Abgase sowie der täglichen Staus auf Hollands Straßen. Autofahrer sollen durch die Besteuerung der gefahrenen Strecken veranlasst werden, möglichst oft den Wagen stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Der Gesetzentwurf muss erst noch durch das Parlament bestätigt werden.
Laut "Telegraaf" soll allein schon das bewusste Fahren mit einem defekten GPS-Gerät mit bis zu 18.000 Euro oder einem halben Jahr Gefängnis bestraft werden können, wenn der Fehler nicht innerhalb einer bestimmten Frist der Verkehrsüberwachung angezeigt wurde. Auch wer nach Meldung eines Ausfalls nicht innerhalb von drei Wochen für Reparatur oder Ersatz der Auto-"Black Box" sorgt, muss den Angaben zufolge mit Geldbußen rechnen. Bei Nichtzahlung sollen Gerichte den Vorstellungen des Verkehrsministeriums zufolge die Fahrerlaubnis sowie die Zulassung des Fahrzeugs einziehen können.
Opel-Entscheidung in zwei Wochen
Der US-Autobauer General Motors will in den kommendem zwei Wochen über das Schicksal der europäischen Opel- Standorte entscheiden. Das teilte der neue Chef von GM Europe, Nick Reilly, am Montagabend bei einer Unterredung mit Vertretern der flämischen Regionalregierung mit, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. In Unternehmenskreisen wurde am Dienstag lediglich bestätigt, dass GM die belgische Regierung in diesem Zeitrahmen über die Zukunft des von der Schließung bedrohten Werks Antwerpen informieren will. Danach könne es aber nicht mehr lange dauern, bis auch eine Komplettlösung vorgestellt werde.
Unterdessen hat EU-Industriekommissar Günter Verheugen im Streit um mögliche Staatshilfen für die Rettung des Autobauers zu einem Opel-Gipfel nach Brüssel geladen. An dem Treffen am kommenden Montag sollten alle Wirtschaftsminister der EU-Länder sowie Manager der Opel-Mutter GM teilnehmen, berichtet die "Rheinische Post" (Mittwoch). Ein Sprecher von Verheugen bestätigte den Bericht.
Reilly betonte erneut die Notwendigkeit, die Überkapazitäten von Opel in Europa abzubauen. Dies zu verschieben, helfe niemandem. Innerhalb der nächsten zwei Wochen werde es eine "transparente und begründete Entscheidung" geben. Nähere Details wurden nicht genannt. Reilly betonte lediglich, Antwerpen sei "ein gutes Werk".
Die Entscheidung von GM zu den Auswirkungen der Sparpläne auf einzelne Standorte wird aber voraussichtlich nicht endgültig sein. GM-Chef Fritz Henderson hatte vergangene Woche angekündigt, dass der US-Autobauer seinen Restrukturierungsplan mit den Betriebsräten abstimmen wird: Ähnlich wie der abgewiesene Investor Magna hofft GM auf einen Beitrag der Belegschaft.
Unterdessen hat EU-Industriekommissar Günter Verheugen im Streit um mögliche Staatshilfen für die Rettung des Autobauers zu einem Opel-Gipfel nach Brüssel geladen. An dem Treffen am kommenden Montag sollten alle Wirtschaftsminister der EU-Länder sowie Manager der Opel-Mutter GM teilnehmen, berichtet die "Rheinische Post" (Mittwoch). Ein Sprecher von Verheugen bestätigte den Bericht.
Reilly betonte erneut die Notwendigkeit, die Überkapazitäten von Opel in Europa abzubauen. Dies zu verschieben, helfe niemandem. Innerhalb der nächsten zwei Wochen werde es eine "transparente und begründete Entscheidung" geben. Nähere Details wurden nicht genannt. Reilly betonte lediglich, Antwerpen sei "ein gutes Werk".
Die Entscheidung von GM zu den Auswirkungen der Sparpläne auf einzelne Standorte wird aber voraussichtlich nicht endgültig sein. GM-Chef Fritz Henderson hatte vergangene Woche angekündigt, dass der US-Autobauer seinen Restrukturierungsplan mit den Betriebsräten abstimmen wird: Ähnlich wie der abgewiesene Investor Magna hofft GM auf einen Beitrag der Belegschaft.
VW kommt der Weltspitze näher
Volkswagen hat im Wettrennen der größten Autohersteller deutlich Boden gut gemacht. Der Abstand zur Nummer 1, Toyota, konnte laut einer Studie in den ersten neun Monaten 2009 auf rund eine Million verkaufte Fahrzeuge halbiert werden. Während bei VW der Absatz gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres nur um 5,5 Prozent auf 4,6 Millionen Autos und leichte Nutzfahrzeuge gesunken sei, betrage der Rückgang bei Toyota 20 Prozent auf 5,6 Millionen. Das berichtete Stefan Bratzel, Professor an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach, in einer Analyse am Dienstag.
Das Ziel von VW, mit Toyota beim Absatz gleichzuziehen, werde nach dem derzeitigen Stand jedoch noch einige Jahre dauern, meint der Experte. Volkswagen wird der Prognose zufolge im Gesamtjahr 2009 erneut einen dritten Platz mit 6,175 Millionen verkauften Autos und leichten Nutzfahrzeugen belegen. Zwischen Toyota und dem Opel- Mutterkonzern General Motors gebe es überraschend ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Laut der Prognose von Bratzel wird Toyota 2009 rund 7,49 Millionen Autos absetzen und GM nur 65.000 Fahrzeuge weniger. In den ersten neun Monaten 2009 habe GM 5,25 Millionen Fahrzeuge verkauft - 17 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Toyota verliere in den USA stärker als GM und wachse außerdem nicht so stark in China wie GM. Toyota und GM würden sich auch 2010 einen Zweikampf liefern.
Das Krisenjahr 2009 hat der Studie zufolge tiefe Spuren in den Bilanzen vieler Autohersteller hinterlassen. Die meisten globalen Konzerne hätten die ersten neun Monate 2009 zusammengenommen rote Zahlen geschrieben. Im dritten Quartal sei aber eine Absatzerholung erkennbar, die vor allem von staatlichen Konjunkturprogrammen ausgelöst worden sei. Fast allen Konzernen sei es gelungen, im dritten Quartal 2009 einen Gewinn auszuweisen. Dies deute auch darauf hin, dass Kostensenkungen griffen. In den ersten neun Monaten 2009 habe Hyundai/Kia die beste Umsatzrendite (EBIT) mit 6,3 Prozent erzielt, gefolgt von Suzuki mit 2,3 und VW mit 2 Prozent. (dpa)
Das Ziel von VW, mit Toyota beim Absatz gleichzuziehen, werde nach dem derzeitigen Stand jedoch noch einige Jahre dauern, meint der Experte. Volkswagen wird der Prognose zufolge im Gesamtjahr 2009 erneut einen dritten Platz mit 6,175 Millionen verkauften Autos und leichten Nutzfahrzeugen belegen. Zwischen Toyota und dem Opel- Mutterkonzern General Motors gebe es überraschend ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Laut der Prognose von Bratzel wird Toyota 2009 rund 7,49 Millionen Autos absetzen und GM nur 65.000 Fahrzeuge weniger. In den ersten neun Monaten 2009 habe GM 5,25 Millionen Fahrzeuge verkauft - 17 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Toyota verliere in den USA stärker als GM und wachse außerdem nicht so stark in China wie GM. Toyota und GM würden sich auch 2010 einen Zweikampf liefern.
Das Krisenjahr 2009 hat der Studie zufolge tiefe Spuren in den Bilanzen vieler Autohersteller hinterlassen. Die meisten globalen Konzerne hätten die ersten neun Monate 2009 zusammengenommen rote Zahlen geschrieben. Im dritten Quartal sei aber eine Absatzerholung erkennbar, die vor allem von staatlichen Konjunkturprogrammen ausgelöst worden sei. Fast allen Konzernen sei es gelungen, im dritten Quartal 2009 einen Gewinn auszuweisen. Dies deute auch darauf hin, dass Kostensenkungen griffen. In den ersten neun Monaten 2009 habe Hyundai/Kia die beste Umsatzrendite (EBIT) mit 6,3 Prozent erzielt, gefolgt von Suzuki mit 2,3 und VW mit 2 Prozent. (dpa)
Mittwoch, 21. Oktober 2009
Reparatur in Markenwerkstatt grundsätzlich zulässig
Autofahrer dürfen nach einem Unfall ihren Wagen grundsätzlich in einer Markenwerkstatt reparieren lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag darf die Versicherung des Unfallverursachers den geschädigten Fahrer allenfalls bei einem mehr als drei Jahre alten Auto auf eine günstigere Werkstatt verweisen. Doch auch dann muss die Versicherung zunächst beweisen, dass der Betrieb in technischer Hinsicht denselben Qualitätsstandard hat wie eine Markenwerkstatt.
Im konkreten Fall ging es um einen mehr als neun Jahre alten VW Golf mit 190.000 Kilometer auf dem Tacho; bei einer von einem anderen Fahrer verursachten Kollision war er beschädigt worden. Der VW-Fahrer beharrte darauf, dass für die Reparaturkosten der 90-Euro-Stundensatz einer VW-Werkstatt erstattet wird. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte ihn auf eine andere Werkstatt verweisen, wo die Reparatur 70 Euro pro Stunde kostete. Der Golf-Fahrer klagte wegen der Differenz von 220 Euro, die sich aus den höheren Lohnkosten ergibt.
Nach den Worten des BGH ist es Eigentümern neuwertiger Autos im Alter von maximal drei Jahren nicht zumutbar, sich auf eine andere Werkstatt verweisen zu lassen, die ihm womöglich bei späteren Streitigkeiten um Mängel bei der Reparatur Schwierigkeiten bereiten könnte. Aber auch bei älteren Fahrzeugen kann der Fahrer dem Urteil zufolge im Einzelfall die Reparatur in einer Markenwerkstatt durchsetzen – und zwar dann, wenn er seinen Wagen bisher immer dorthin zur Wartung und Reparatur gebracht hat.
Ob der Fahrer damit die eingeklagte Differenz von 220 Euro bekommt, ist noch offen. Das Landgericht Würzburg muss nun abschließend prüfen, ob die von der Versicherung genannte Werkstatt einer Vertragswerkstatt gleichwertig ist (Az.: VI ZR 53/09 vom 20. Oktober 2009).
Rechtssprechung präzisiert
Der BGH präzisierte damit seine Rechtsprechung aus dem so genannten Porsche-Urteil vom April 2003 (wir berichteten). Darin hatte das Gericht die Abrechnung auf der Grundlage der höheren Stundensätze in der Markenwerkstatt erlaubt. Die Richter hatten ihre Entscheidung jedoch eingeschränkt: Wenn dem unfallgeschädigten Autofahrer "mühelos" die Reparatur in einer günstigeren und technisch gleichwertigen Werkstatt möglich wäre, müsste er sich auf diese Alternative verweisen lassen. (dpa)
Im konkreten Fall ging es um einen mehr als neun Jahre alten VW Golf mit 190.000 Kilometer auf dem Tacho; bei einer von einem anderen Fahrer verursachten Kollision war er beschädigt worden. Der VW-Fahrer beharrte darauf, dass für die Reparaturkosten der 90-Euro-Stundensatz einer VW-Werkstatt erstattet wird. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte ihn auf eine andere Werkstatt verweisen, wo die Reparatur 70 Euro pro Stunde kostete. Der Golf-Fahrer klagte wegen der Differenz von 220 Euro, die sich aus den höheren Lohnkosten ergibt.
Nach den Worten des BGH ist es Eigentümern neuwertiger Autos im Alter von maximal drei Jahren nicht zumutbar, sich auf eine andere Werkstatt verweisen zu lassen, die ihm womöglich bei späteren Streitigkeiten um Mängel bei der Reparatur Schwierigkeiten bereiten könnte. Aber auch bei älteren Fahrzeugen kann der Fahrer dem Urteil zufolge im Einzelfall die Reparatur in einer Markenwerkstatt durchsetzen – und zwar dann, wenn er seinen Wagen bisher immer dorthin zur Wartung und Reparatur gebracht hat.
Ob der Fahrer damit die eingeklagte Differenz von 220 Euro bekommt, ist noch offen. Das Landgericht Würzburg muss nun abschließend prüfen, ob die von der Versicherung genannte Werkstatt einer Vertragswerkstatt gleichwertig ist (Az.: VI ZR 53/09 vom 20. Oktober 2009).
Rechtssprechung präzisiert
Der BGH präzisierte damit seine Rechtsprechung aus dem so genannten Porsche-Urteil vom April 2003 (wir berichteten). Darin hatte das Gericht die Abrechnung auf der Grundlage der höheren Stundensätze in der Markenwerkstatt erlaubt. Die Richter hatten ihre Entscheidung jedoch eingeschränkt: Wenn dem unfallgeschädigten Autofahrer "mühelos" die Reparatur in einer günstigeren und technisch gleichwertigen Werkstatt möglich wäre, müsste er sich auf diese Alternative verweisen lassen. (dpa)
VW bringt Golf R und Scirocco R
Volkswagen-Fans können ab sofort die sportlichen High-End-Modelle Golf R und Scirocco R bestellen. Der laut Hersteller "dynamischste Golf aller Zeiten" bringt es auf satte 270 PS und spurtet in 5,7 Sekunden, in Kombination mit DSG sogar in 5,5 Sekunden von null auf 100. Als Antrieb dient dem rasanten Wolfsburger statt des üblichen Sechszylinders ein 2,0-liter-Vierzylinder-TSI-Motor, der in allen neuen R-Modellen zum Einsatz kommt. Damit erreicht der allradgetriebene Golf R ein maximales Drehmoment von 350 Nm bei 2.500 Umdrehungen. Der Schub endet bei einer Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h (abgeregelt).
Neben diversen äußeren Erkennungsmerkmalen fährt das neue Golf-Topmodell mit serienmäßigen LED-Tagfahrlichtern sowie neu entwickelten LED-Rückleuchten vor. Den Verbrauch konnten die Wolfsburger eigenen Angaben zufolge durch den Einsatz des Vierzylinders um 21 Prozent auf durchschnittlich 8,5 Liter senken. Der Preis: ab 36.400 Euro.
Für den frontgetriebenen Scirocco R müssen PS-Liebhaber mindestens 33.475 Euro hinlegen. Den 265-PS-Bolliden bewegt ein 2,0-Liter-TSI. Auf der 100-Kilometer-Distanz verbraucht der Direkteinspritzer im Schnitt acht Liter und emittiert 187 g/km CO2. Wie beim Golf R hat VW auch beim Scirocco den Vortrieb auf maximal 250 km/h begrenzt.
"R-Look" auch für schwächere Motorisierungen
Wer ein Fahrzeug mit weniger Leistung bevorzugt und dennoch nicht auf den dynamischen "R-Look" verzichten will, dem bietet Volkswagen die "R-Line"-Ausstattungen samt 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, einem hochglänzenden Kühlergrill, einem schwarzen Diffusor am Heck, Sportsitzen, einem Sportlenkrad, Pedalkappen und Fußstützen aus Edelstahl und den typischen R-Line-Einstiegsleisten.
Neben diversen äußeren Erkennungsmerkmalen fährt das neue Golf-Topmodell mit serienmäßigen LED-Tagfahrlichtern sowie neu entwickelten LED-Rückleuchten vor. Den Verbrauch konnten die Wolfsburger eigenen Angaben zufolge durch den Einsatz des Vierzylinders um 21 Prozent auf durchschnittlich 8,5 Liter senken. Der Preis: ab 36.400 Euro.
Für den frontgetriebenen Scirocco R müssen PS-Liebhaber mindestens 33.475 Euro hinlegen. Den 265-PS-Bolliden bewegt ein 2,0-Liter-TSI. Auf der 100-Kilometer-Distanz verbraucht der Direkteinspritzer im Schnitt acht Liter und emittiert 187 g/km CO2. Wie beim Golf R hat VW auch beim Scirocco den Vortrieb auf maximal 250 km/h begrenzt.
"R-Look" auch für schwächere Motorisierungen
Wer ein Fahrzeug mit weniger Leistung bevorzugt und dennoch nicht auf den dynamischen "R-Look" verzichten will, dem bietet Volkswagen die "R-Line"-Ausstattungen samt 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, einem hochglänzenden Kühlergrill, einem schwarzen Diffusor am Heck, Sportsitzen, einem Sportlenkrad, Pedalkappen und Fußstützen aus Edelstahl und den typischen R-Line-Einstiegsleisten.
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