Für Tricksereien bei der in Holland geplanten Kilometersteuer soll es drakonische Geld- und sogar Gefängnisstrafen geben. Nach Medienangaben sieht die Regierung in Den Haag Höchststrafen von 74.000 Euro sowie vier Jahren Gefängnis vor, wenn GPS-Ortungsgeräte zur Überwachung des neuen Systems manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden. Das berichtet die Zeitung "De Telegraaf" am Dienstag unter Berufung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums.
Bestraft werden soll demnach auch, wer unverschuldete technische Ausfälle der GPS-Apparate nicht meldet. Mit den umstrittenen Ortungsgeräten - Volksmund: "Spionagekästen" - sollen von 2012 an fast alle niederländischen Autos ausgerüstet werden. Sie sollen die mit dem jeweiligen Wagen gefahrenen Strecken messen und ans Finanzamtes melden, das dann pro Kilometer Gebühren von zunächst durchschnittlich drei Cent in Rechnung stellt. Das neue System soll die bisherige Kfz-Steuer ersetzen und dem Grundsatz folgen, dass nicht der Besitz eines Autos, sondern allein dessen Benutzung besteuert wird. Der Kilometerpreis richtet sich nach Fahrzeugklasse, Motorisierung und Tageszeit.
Auf diese Radikalreform hatte sich die Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten am vergangenen Freitag geeinigt. Als Hauptziele nennt Regierung die Verringerung schädlicher Abgase sowie der täglichen Staus auf Hollands Straßen. Autofahrer sollen durch die Besteuerung der gefahrenen Strecken veranlasst werden, möglichst oft den Wagen stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Der Gesetzentwurf muss erst noch durch das Parlament bestätigt werden.
Laut "Telegraaf" soll allein schon das bewusste Fahren mit einem defekten GPS-Gerät mit bis zu 18.000 Euro oder einem halben Jahr Gefängnis bestraft werden können, wenn der Fehler nicht innerhalb einer bestimmten Frist der Verkehrsüberwachung angezeigt wurde. Auch wer nach Meldung eines Ausfalls nicht innerhalb von drei Wochen für Reparatur oder Ersatz der Auto-"Black Box" sorgt, muss den Angaben zufolge mit Geldbußen rechnen. Bei Nichtzahlung sollen Gerichte den Vorstellungen des Verkehrsministeriums zufolge die Fahrerlaubnis sowie die Zulassung des Fahrzeugs einziehen können.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen