Freitag, 20. Februar 2009

Fahrzeugbrief wird künftig eingezogen

Um eine missbräuchliche Beantragung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro zu verhindern, wird der Fahrzeugbrief des Altautos zukünftig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingezogen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am Freitag mit. Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht mehr aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist es nun, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Nachdem der Deutsche Bundestag bereits am 13. Februar das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen hatte, stimmte am heutigen Freitag nun auch der Deutsche Bundesrat zu. Damit ist die Finanzierung der Umweltprämie mit 1,5 Milliarden Euro gesichert. Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen tritt nun offiziell in Kraft. Die eingegangenen Anträge werden laut Mitteilung des BMWi ab dem 2. März bearbeitet und beschieden.

Das deutsche Kfz-Gewerbe begrüßte den Bundesratsbeschluss. Ein Verbandssprecher sagte am Freitag in Bonn, die Zustimmung für die finanziellen Mittel für die Umweltprämie festigten die starken Marktimpulse, die die Branche derzeit registriere. Zur aktuellen Diskussion um die Höhe des Fördertopfes hieß es beim ZDK, es sei zu früh für Spekulationen, ob und wann die Mittel erschöpft seien. Mitte März werde man neue Ergebnisse vorlegen. Nach Verbandsangaben wurden bereits Mitte Februar "rund 220.000 mit der Umweltprämie hinterlegte Kaufverträge" geschrieben (wir berichteten).

Verordnungen müssen angepasst werden

Damit das Antragsverfahren in der vom Bundestag beschlossenen Form durchgeführt werden kann, ist sowohl eine Anpassung der Fahrzeugzulassungsverordnung als auch der Altfahrzeugverordnung notwendig. Die dafür erforderlichen Schritte werden von den zuständigen Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Hochdruck vorangetrieben. Für die Übergangsphase, bis zum Inkrafttreten der Richtlinie mit der vom Bundestag beschlossenen Anpassung, wird vom BAFA aus Vertrauensschutzgründen wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs akzeptiert. (se/rp)

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