Der erhebliche bürokratische Aufwand durch die Besteuerung von Ausfuhrkennzeichen behindert den Fahrzeugverkauf. So wurden AUTOHAUS Online nun Fälle in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bekannt, wo den Zulassungsstellen für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorgelegt werden muss. Am 1. Juli 2010 hatte die Regierung mit einigen Änderungen zum Kraftfahrtsteuergesetz unter anderem eine Steuerpflicht für Ausfuhrkennzeichen für mindestens einen Monat festgelegt (wir berichteten).
Da die ausländischen Kunden in der Regel über keine deutsche Bankverbindung verfügen, müssen Zulassungsdienste oder das Autohaus einspringen, um an das Ausfuhrkennzeichen zu kommen. Verständlicherweise tun sich die Autohäuser aber schwer damit, ihr Firmenkonto für eine Einzugsermächtigung ausländischer Kunden bereit zu stellen. Die Zulassungsdienste verlangen nach Auskunft Betroffener Gebühren zwischen 150 und 300 Euro. Diese Vorgehensweise behindert also den Verkauf an ausländische Kunden erheblich. Die Händler wünschen sich deshalb, dass Ausfuhrkennzeichen wieder für fünf Tage von der Steuer befreit werden. Der Gesetzgeber hatte die Änderung aber herbeigeführt, weil ein erheblicher Missbrauch der steuerbefreiten Kennzeichen festgestellt wurde. Sie wurden teilweise weit über den Fünf-Tages-Zeitraum hinaus im Inland genutzt.
Der Kfz-Landesverband Nordrhein-Westfalen hat deshalb das Finanzministerium NRW aufgefordert, Voraussetzungen zu schaffen, damit ausländische Kunden zum Beispiel die Kfz-Steuer bei Antragstellung des Ausfuhrkennzeichens in den Kfz-Zulassungsstellen bar einzahlen können und die Zulassungsstelle die Kfz-Steuer an das Finanzamt weiterleitet. Das teilte der Geschäftsführer des Landesverbandes NRW, Dieter Paust, mit.
Wie der Reutlinger Obermeister und Vizepräsident des Landesverbandes Baden-Württemberg, Bernhard Heusel, sagte, bemüht sich auch der Kfz-Landesverband Baden-Württemberg und die Handwerkskammer Reutlingen bei ihrem Staatsministerium um eine schnelle und pragmatische Lösung zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe. Antworten liegen aber noch keine vor. Da die Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist, berät der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes derzeit noch, ob er in dieser Sache tätig wird.
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