Die Umstellung der Steuer soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt für alle Neufahrzeuge erfolgen. Ein genauer Termin wurde nicht genannt. Altfahrzeuge werden weiter nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert. Durch maßvolle Erhöhungen der Steuersätze im Altbestand – beginnend mit Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 2 – soll sichergestellt werden, dass die Neufahrzeuge bei der Besteuerung nicht schlechter gestellt sind und sich Spielräume für finanzielle Anreize zum Erwerb von Neufahrzeugen bieten.
Jedes Gramm CO2 soll gleich besteuert und die unterschiedliche Mineralölsteuer auf Benzin und Dieselkraftstoff wie bisher ausgeglichen werden. Das sind die jetzt vorliegenden Eckpunkte. Genauere Zahlen sind noch nicht bekannt. Der Bundestag soll aber noch im Dezember darüber beraten.
Ferner beschloss die Koalition, dass für Pkw eine klare Verbrauchskennzeichnung eingeführt werden soll. Biokraftstoffe sollen von einem Anteil am gesamten Sprit von jetzt fünf Prozent bis 2020 auf zehn Prozent ausgebaut werden. Ferner will sich die Bundesregierung in der EU für die Einbeziehung des Flug- und Schiffsverkehrs in den CO2- Handel einsetzen.
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